Ursprünglicher Text 1968
Die Erklärung von Bern
Ursprünglicher Text von 1968
Diese Erklärung wurde an zwei Zusammenkünften in Gwatt (14. Januar 1968) und in Bern (10. März 1968) ausgearbeitet.
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1. Eine Herausforderung an unsere Generation
Unter denen, die heute täglich in unserer Welt geboren werden, ist eine grosse Zahl von Menschen, die, nach statistischen Prognosen, sich nicht werden satt essen können, die weder eine Schule besuchen noch einen Beruf werden erlernen können und denen somit die menschlichen Elementarrechte nicht zugute kommen werden. Wir gehören wohl zur ersten Generation, die das Ausmass dieser Not erkennt, die aber zugleich auch über die Mittel verfügt, um ihr begegnen zu können. Wir, die wir zu den Begünstigten in der Welt gehören, versäumen unsere erste Pflicht, wenn wir nicht alles, was uns nur möglich ist, tun, um den Kampf gegen Hunger und Elend zu führen, der zugleich der Kampf für die Rechte und Würde des Menschen ist.
2. Was bisher geschah, war nicht umsonst
Private Hilfswerke (weltlicher oder kirchlicher Herkunft) leisten in der Dritten Welt bereits eine Arbeit, deren Bedeutung viel grösser ist als die Zahl der Mitarbeiter und der eingesetzten Mittel vermuten lässt. Unter schwierigen Umständen sammeln sie Erfahrungen, die bisweilen auch enttäuschend ausfallen. Dennoch sind die Leistungen dieser Hilfswerke sowohl Modelle beruflicher und gewerblicher Entwicklung wie auch Neuansätze im Rahmen bisheriger Wirtschafts- und Sozialordnungen und damit Hoffnungszeichen inmitten eines Klimas oft, resignierten Fatalismus. Dankbar anerkennen wir auch, dass christliche Missionare die Hilfe an die Entwicklungsländer sozusagen erfunden haben — meist ohne sich dessen bewusst gewesen zu sein.
3. Die heutige Hilfe genügt jedoch nicht
Heute ist zu der privaten Hilfe glücklicherweise auch die Entwicklungshilfe der Staaten gekommen. Die eidgenössischen Räte haben einschlägigen Krediten zugestimmt und Fachleute eingesetzt. Die Öffentlichkeit muss aber für zukünftige Erhöhungen dieser Kredite vorbereitet und gewonnen werden. Weniger als monatlich ein Franken pro Kopf unserer Bevölkerung ist, verglichen mit der Grösse der Aufgabe, noch kein ausreichender Beitrag.
4. Zweideutigkeit der Handelsbeziehungen
Für Waren aus den Entwicklungsländern muss ein gerechter Preis bezahlt werden, damit die dort geleistete Arbeit besser entlöhnt werden kann. Um das zu erreichen, dürfen wir in den Ländern der Dritten Welt nicht ökonomische Strukturen stützen, die auf weite Sicht die Entwicklung dieser Länder nur hemmen können. Sonst macht die zur Zeit den Entwicklungsländern auferlegte Art und Weise unserer Handelsbeziehungen jene Hilfe wiederum zunichte, die wir ihnen andererseits zukommen lassen. Die Konferenz der UNO für den Handel und Entwicklungshilfe (UNCTAD) hat die Komplexität dieser Zusammenhänge und Mechanismen deutlich herausgearbeitet.
5. Die notwendigen politischen Umstellungen
Unsere Politik muss in all diesen Punkten modifiziert werden, und zwar möglichst so, dass daraus für unsere Wirtschaft keine allzu jähen Erschütterungen resultieren. Die Schweiz wird in Zukunft auf bestimmte Privilegien verzichten miissen. Die öffentliche Meinung muss sich dessen bewusst werden, damit sie in der Lage sein wird, konkrete politische Entscheidungen zu treffen. Sie muss sich darauf vorbereiten, die ökonomischen Strukturen unseres Landes im Hinblick auf unsere Mitverantwortung für die Welt von morgen zu verändern.
6. Ein schweizerisches Institut für die Probleme der Dritten Welt
Wir schlagen vor, ein Institut zu schaffen zum Studium der Probleme, die sich unserem Land durch die Situation in der Dritten Welt stellen und zur Koordination aller bisherigen und neu zu unternehmenden Anstrengungen in diesem Bereich. Zur Aufgabe dieses Instituts gehörte auch die bessere Information unserer Öffentlichkeit.
7. Die Wahl zwischen Leben und Tod
Wir sollten so weit kommen - dies unser Fernziel - für den Kampf gegen Hunger und Elend einen Teil jener Summen aufzubringen, die Jahr für Jahr in der ganzen Welt für Rüstungszwecke bewilligt werden. Das forderten bereits die Konferenz «Kirche und Gesellschaft» des Weltrates der Kirchen (1966) und die Enzyklika «Populorum Progressio» (1967). Dasselbe wurde 1964 dem Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund vorgeschlagen. Diese Umstellung der Budgets müsste nach internationalem Plan und kontrolliert durchgeführt werden können. Die Umstellung aber muss erfolgen! Auf die Dauer können wir auf unserem Planeten, wie gesagt wurde, nicht gleichzeitig das Leben und den Tod finanzieren.
8. Es ist Zeit, die Dritte Welt in unsere Lehrpläne aufzunehmen
In der Erziehung und im öffentlichcn Unterricht aller Stufen muss den Problemen der Dritten Welt genügend Zeit und Aufmerksamkeit eingeräumt werden, damit die Jugend nach ihrem aktiven Beitrag (z. B. auch im beruflichen Engagement) im Kampf gegen Hunger und Elend fragen lernt, der zugleich der Kampf für die Rechte und die Würde des Menschen ist.
9. Noch fehlt der Wille zum Handeln
Die Tragweite all dieser Probleme ist heute vielen Menschen bewusst geworden, nachdem bedeutende Persönlichkeiten in aller Welt, darunter auch unsere kompetentesten Volkswirtschafter, nicht müde geworden sind, immer wieder auf sie hinzuweisen. Was vor allem noch fehlt, ist der Wille, etwas zu tun und eine persönliche Verpflichtung einzugehen, durch die, wenn sie von einer grösseren Zahl von Schweizern mit übernommenen wird, ein gemeinsamer nationaler Wille sich formen könnte.
10. Ein konkretes Zeichen
Aus diesem Grunde haben sich die Unterzeichner dieser Erklärung entschlossen, während .drei Jahren vorn Zeitpunkt ihrer Unterschrift an. jeden Monat 3 % ihres Einkommens nach freiem Ermessen einem oder mehreren (weltlichen oder kirchlichen) Hilfswerken zukommen zu lassen, die für die Dritte Welt arbeiten. Dabei wissen sie nur zu gut, dass diese individuellen Beiträge bei weitem nicht genügen können, dass viel -mehr Lösungen auf nationaler und internationaler Ebene gesucht werden müssen. Mit ihrer bescheidenen Verpflichtung möchten die Unter zeichner jedoch bezeugen, dass sie gewillt sind, anzufangen und gleiehzeitig auf allen Ebenen nach ihren Möglichkeiten zu handeln.
11. Christen und Nicht-Christen sind solidarisch
Wenn die heute reichen Völker grösstenteils von der jüdisch-christlichen Tradition geprägt worden sind, so verdanken sie ihre Entwicklung und ihren sozialen Fortschritt zum Teil dieser geistigen Befreiung, zum andern Teil ,aber auch den oft miserablen Bedingungen, unter denen andere Völker für sie haben arbeiten müssen. Heute können die Christen nicht länger für sich allein reich bleiben wollen, ohne damit Verrat am Evangelium zu begehen; sie müssen bewusst und aus freiem Willen der eigenen Prosperität eine Grenze ziehen, damit alle Menschen - und nicht zuletzt die Christen selbst! - ihre menschliche Berufung verwirklichen können. Viele Nicht-Christen, die oft leidenschaftlicher als die Christen für soziale Gerechtigkeit gekämpft haben, sehen heute in diesem Kampf den Sinn ihres Lebens.
12. Wir möchten unseren Behörden Mut machen
Die Unterzeichneten legen dieses Manifest dem Bundesrat vor, wobei sie sich auf die Zustimmung von 1080 Personen aus der ganzen Schweiz berufen können, die sich verpflichtet haben, 3% ihres Einkommens während drei Jahren vom Zeitpunkt der Unterzeichnung! an weltlichen oder kirchlichen Hilfswerken zukommen zu lassen, die für die Dritte Welt arbeiten. Sie möchten durch diese persönliche Verpflichtung die Dringlichkeit des Appells unterstreichen, den sie an den Bundesrat richten. Sie möchten mit Zustimmung an die wiederholten und entschiedenen Stellungnahmen des Bundesrates in dieser Sache erinnern. Sie bitten den Bundesrat, alles zu tun, was die Schweiz aus ihrem Skeptizismus und unentschiedenen Zögern hinsichtlich der Hilfe für die Dritte Welt herausführen kann, zugleich aber auch alles in seiner Macht Stehende zu unternehmen, um im eigenen Lande die schlimmsten sozialen Ungleichheiten zu beheben (eine Aufgabe, der sich die Unterzeichneten ebenfalls verpflichtet wissen). Auch in der Schweiz partizipieren noch lange nicht alle auf angemessene Weise an der nationalen Prosperität.
13. Aufruf an das Schweizervolk
Nachdem diese Erklärung im Dezember 1968 dem Bundesrat unterbreitet worden ist, wird jedermann mit dem nachstehenden Abschnitt zur Unterzeichnung eingeladen. Dabei verpflichtet sich der Unterzeichner nicht zum vornherein, 3 % seines Einkommens einem Hilfswerk für die Dritte Welt zuzuwenden. Zu diesem Prozentsatz haben sich die Initianten der Erklärung zwar verpflichtet, aber in der Meinung, dass in einer späteren Phase die Höhe der Abgabe ins freie Ermessen jedes Unterzeichners zu stellen sei, damit niemand durch gewichtige materielle Gründe davon abgehalten werde, seine Unterschrift zu geben. Das Resultat dieses Aufrufes wird zu gegebener Zeit den Behörden mitgeteilt und veröffentlicht.
Unter denen, die heute täglich in unserer Welt geboren werden, ist eine grosse Zahl von Menschen, die, nach statistischen Prognosen, sich nicht werden satt essen können, die weder eine Schule besuchen noch einen Beruf werden erlernen können und denen somit die menschlichen Elementarrechte nicht zugute kommen werden. Wir gehören wohl zur ersten Generation, die das Ausmass dieser Not erkennt, die aber zugleich auch über die Mittel verfügt, um ihr begegnen zu können. Wir, die wir zu den Begünstigten in der Welt gehören, versäumen unsere erste Pflicht, wenn wir nicht alles, was uns nur möglich ist, tun, um den Kampf gegen Hunger und Elend zu führen, der zugleich der Kampf für die Rechte und Würde des Menschen ist.
2. Was bisher geschah, war nicht umsonst
Private Hilfswerke (weltlicher oder kirchlicher Herkunft) leisten in der Dritten Welt bereits eine Arbeit, deren Bedeutung viel grösser ist als die Zahl der Mitarbeiter und der eingesetzten Mittel vermuten lässt. Unter schwierigen Umständen sammeln sie Erfahrungen, die bisweilen auch enttäuschend ausfallen. Dennoch sind die Leistungen dieser Hilfswerke sowohl Modelle beruflicher und gewerblicher Entwicklung wie auch Neuansätze im Rahmen bisheriger Wirtschafts- und Sozialordnungen und damit Hoffnungszeichen inmitten eines Klimas oft, resignierten Fatalismus. Dankbar anerkennen wir auch, dass christliche Missionare die Hilfe an die Entwicklungsländer sozusagen erfunden haben — meist ohne sich dessen bewusst gewesen zu sein.
3. Die heutige Hilfe genügt jedoch nicht
Heute ist zu der privaten Hilfe glücklicherweise auch die Entwicklungshilfe der Staaten gekommen. Die eidgenössischen Räte haben einschlägigen Krediten zugestimmt und Fachleute eingesetzt. Die Öffentlichkeit muss aber für zukünftige Erhöhungen dieser Kredite vorbereitet und gewonnen werden. Weniger als monatlich ein Franken pro Kopf unserer Bevölkerung ist, verglichen mit der Grösse der Aufgabe, noch kein ausreichender Beitrag.
4. Zweideutigkeit der Handelsbeziehungen
Für Waren aus den Entwicklungsländern muss ein gerechter Preis bezahlt werden, damit die dort geleistete Arbeit besser entlöhnt werden kann. Um das zu erreichen, dürfen wir in den Ländern der Dritten Welt nicht ökonomische Strukturen stützen, die auf weite Sicht die Entwicklung dieser Länder nur hemmen können. Sonst macht die zur Zeit den Entwicklungsländern auferlegte Art und Weise unserer Handelsbeziehungen jene Hilfe wiederum zunichte, die wir ihnen andererseits zukommen lassen. Die Konferenz der UNO für den Handel und Entwicklungshilfe (UNCTAD) hat die Komplexität dieser Zusammenhänge und Mechanismen deutlich herausgearbeitet.
5. Die notwendigen politischen Umstellungen
Unsere Politik muss in all diesen Punkten modifiziert werden, und zwar möglichst so, dass daraus für unsere Wirtschaft keine allzu jähen Erschütterungen resultieren. Die Schweiz wird in Zukunft auf bestimmte Privilegien verzichten miissen. Die öffentliche Meinung muss sich dessen bewusst werden, damit sie in der Lage sein wird, konkrete politische Entscheidungen zu treffen. Sie muss sich darauf vorbereiten, die ökonomischen Strukturen unseres Landes im Hinblick auf unsere Mitverantwortung für die Welt von morgen zu verändern.
6. Ein schweizerisches Institut für die Probleme der Dritten Welt
Wir schlagen vor, ein Institut zu schaffen zum Studium der Probleme, die sich unserem Land durch die Situation in der Dritten Welt stellen und zur Koordination aller bisherigen und neu zu unternehmenden Anstrengungen in diesem Bereich. Zur Aufgabe dieses Instituts gehörte auch die bessere Information unserer Öffentlichkeit.
7. Die Wahl zwischen Leben und Tod
Wir sollten so weit kommen - dies unser Fernziel - für den Kampf gegen Hunger und Elend einen Teil jener Summen aufzubringen, die Jahr für Jahr in der ganzen Welt für Rüstungszwecke bewilligt werden. Das forderten bereits die Konferenz «Kirche und Gesellschaft» des Weltrates der Kirchen (1966) und die Enzyklika «Populorum Progressio» (1967). Dasselbe wurde 1964 dem Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund vorgeschlagen. Diese Umstellung der Budgets müsste nach internationalem Plan und kontrolliert durchgeführt werden können. Die Umstellung aber muss erfolgen! Auf die Dauer können wir auf unserem Planeten, wie gesagt wurde, nicht gleichzeitig das Leben und den Tod finanzieren.
8. Es ist Zeit, die Dritte Welt in unsere Lehrpläne aufzunehmen
In der Erziehung und im öffentlichcn Unterricht aller Stufen muss den Problemen der Dritten Welt genügend Zeit und Aufmerksamkeit eingeräumt werden, damit die Jugend nach ihrem aktiven Beitrag (z. B. auch im beruflichen Engagement) im Kampf gegen Hunger und Elend fragen lernt, der zugleich der Kampf für die Rechte und die Würde des Menschen ist.
9. Noch fehlt der Wille zum Handeln
Die Tragweite all dieser Probleme ist heute vielen Menschen bewusst geworden, nachdem bedeutende Persönlichkeiten in aller Welt, darunter auch unsere kompetentesten Volkswirtschafter, nicht müde geworden sind, immer wieder auf sie hinzuweisen. Was vor allem noch fehlt, ist der Wille, etwas zu tun und eine persönliche Verpflichtung einzugehen, durch die, wenn sie von einer grösseren Zahl von Schweizern mit übernommenen wird, ein gemeinsamer nationaler Wille sich formen könnte.
10. Ein konkretes Zeichen
Aus diesem Grunde haben sich die Unterzeichner dieser Erklärung entschlossen, während .drei Jahren vorn Zeitpunkt ihrer Unterschrift an. jeden Monat 3 % ihres Einkommens nach freiem Ermessen einem oder mehreren (weltlichen oder kirchlichen) Hilfswerken zukommen zu lassen, die für die Dritte Welt arbeiten. Dabei wissen sie nur zu gut, dass diese individuellen Beiträge bei weitem nicht genügen können, dass viel -mehr Lösungen auf nationaler und internationaler Ebene gesucht werden müssen. Mit ihrer bescheidenen Verpflichtung möchten die Unter zeichner jedoch bezeugen, dass sie gewillt sind, anzufangen und gleiehzeitig auf allen Ebenen nach ihren Möglichkeiten zu handeln.
11. Christen und Nicht-Christen sind solidarisch
Wenn die heute reichen Völker grösstenteils von der jüdisch-christlichen Tradition geprägt worden sind, so verdanken sie ihre Entwicklung und ihren sozialen Fortschritt zum Teil dieser geistigen Befreiung, zum andern Teil ,aber auch den oft miserablen Bedingungen, unter denen andere Völker für sie haben arbeiten müssen. Heute können die Christen nicht länger für sich allein reich bleiben wollen, ohne damit Verrat am Evangelium zu begehen; sie müssen bewusst und aus freiem Willen der eigenen Prosperität eine Grenze ziehen, damit alle Menschen - und nicht zuletzt die Christen selbst! - ihre menschliche Berufung verwirklichen können. Viele Nicht-Christen, die oft leidenschaftlicher als die Christen für soziale Gerechtigkeit gekämpft haben, sehen heute in diesem Kampf den Sinn ihres Lebens.
12. Wir möchten unseren Behörden Mut machen
Die Unterzeichneten legen dieses Manifest dem Bundesrat vor, wobei sie sich auf die Zustimmung von 1080 Personen aus der ganzen Schweiz berufen können, die sich verpflichtet haben, 3% ihres Einkommens während drei Jahren vom Zeitpunkt der Unterzeichnung! an weltlichen oder kirchlichen Hilfswerken zukommen zu lassen, die für die Dritte Welt arbeiten. Sie möchten durch diese persönliche Verpflichtung die Dringlichkeit des Appells unterstreichen, den sie an den Bundesrat richten. Sie möchten mit Zustimmung an die wiederholten und entschiedenen Stellungnahmen des Bundesrates in dieser Sache erinnern. Sie bitten den Bundesrat, alles zu tun, was die Schweiz aus ihrem Skeptizismus und unentschiedenen Zögern hinsichtlich der Hilfe für die Dritte Welt herausführen kann, zugleich aber auch alles in seiner Macht Stehende zu unternehmen, um im eigenen Lande die schlimmsten sozialen Ungleichheiten zu beheben (eine Aufgabe, der sich die Unterzeichneten ebenfalls verpflichtet wissen). Auch in der Schweiz partizipieren noch lange nicht alle auf angemessene Weise an der nationalen Prosperität.
13. Aufruf an das Schweizervolk
Nachdem diese Erklärung im Dezember 1968 dem Bundesrat unterbreitet worden ist, wird jedermann mit dem nachstehenden Abschnitt zur Unterzeichnung eingeladen. Dabei verpflichtet sich der Unterzeichner nicht zum vornherein, 3 % seines Einkommens einem Hilfswerk für die Dritte Welt zuzuwenden. Zu diesem Prozentsatz haben sich die Initianten der Erklärung zwar verpflichtet, aber in der Meinung, dass in einer späteren Phase die Höhe der Abgabe ins freie Ermessen jedes Unterzeichners zu stellen sei, damit niemand durch gewichtige materielle Gründe davon abgehalten werde, seine Unterschrift zu geben. Das Resultat dieses Aufrufes wird zu gegebener Zeit den Behörden mitgeteilt und veröffentlicht.
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| Die Erklärung von Bern, ursprünglicher Text 1968 (17 KB) |




